01.11.2023 - Berzdorfer See

Ausnahmen für Berzdorfer See zügig prüfen

Ab dem heutigen 1. November dürfen Boote nicht mehr auf den Berzdorfer See. Bis Ende März herrscht ein absolutes Verbot für Segler und Surfer aber auch für Angler und Fahrgastschiffe. Der Anglerverband und der Betreiber des Fahrgastschiffes EMS Berzdorfer See wünschen sich Ausnahmen von der Regel. Die Stadtbewegung Motor Görlitz regt die zuständigen Stellen an, sich mit dieser Frage zügig zu beschäftigen.
 
Die Einschränkungen beruhen insbesondere auf naturschutzrechtlichen Prüfungen durch den Landkreis Görlitz. Der Berzdorfer See dient zahlreichen geschützten Arten als Rast- und Überwinterungsgewässer. Das Befahrungsverbot soll die auf dem See ruhenden, schlafenden oder Nahrung suchenden Vögel schützen.
 
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen ist die Wasserbehörde des Landkreises Görlitz. Die Anrainerkommunen Görlitz, Schönau-Berzdorf und Markersdorf werden jeweils angehört. Ihre Stimmen haben Gewicht. In der jüngsten Stadtratssitzung signalisierte Oberbürgermeister Octavian Ursu, dass die Stadtverwaltung Görlitz Ausnahmen, etwa für Fahrgastschiffe, „nicht forcieren“ wolle. Motor-Sprecher Axel Krüger: „Wir brauchen eine sachliche Beschäftigung mit den Argumenten, die von Anglern und Fahrgastschiffbetreiber vorgebracht werden. Hat die zuständige Naturschutzbehörde keine Bedenken, gibt es für ein kommunales Veto keinen Grund. Anzustreben ist eine grundsätzliche Regelung durch die Landesdirektion, insbesondere für gewerbliche Nutzer. Bis dahin könnte das Landratsamt Görlitz eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung erteilen.“

 

Foto: Paul Glaser

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