17.12.2019 - Verkehr

Zusätzliche Zebrastreifen in Görlitz?

In der Stadtratssitzung am 28.11.2019 stellte Mike Altmann (Freie Liste Motor Görlitz) folgende Frage zu Fußgängerüberwegen in Görlitz:

Wird aktuell an einem Verkehrskonzept gearbeitet, um die Innenstadt vom Verkehr zu beruhigen? Speziell interessieren sich Görlitzer für den gefahrlose Passieren von Straßen als Fußgänger. Konkret angefragt werden Zebrastreifen an der Querung Demianiplatz/Luisenstraße (besonders morgens eine Herausforderung, ist zugleich wichtiger Schulweg). Weitere Anfragen zu Zebrastreifen gibt es für den Otto-Buchwitz-Platz und den Obermarkt.

Hier die Antwort der Stadtverwaltung:

Fußgängerüberwege (FGÜ) sind eine von mehreren Möglichkeiten zur Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn, die bei bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen in Betracht kommt. Für sie gibt es in der Bundesrepublik einheitliche gesetzliche Bestimmungen, die eindeutig regeln, ob, wo und wie diese einzurichten sind. Neben bestimmten Verkehrsstärken (Anzahl von Fußgängern und Kraftfahrzeugen) sind für die Einrichtung eines FGÜ unter u.a. ausreichende Sichtbedingungen, Warteflächen für Fußgänger sowie eine ausreichende Beleuchtung erforderlich. Sie sollen nur angelegt werden, wenn es unbedingt erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht. Nicht eingerichtet werden dürfen FGÜ beispielsweise auf Straßen, in denen die Straßenbahn fährt (z.B. auf dem Grünen Graben/ Demianiplatz), da Straßenbahnen einen erheblich längeren Bremsweg als Kraftfahrzeuge haben, also nicht rechtzeitig vor dem Überweg anhalten könnten. Auch in Tempo 30-Zonen sollen FGÜ nicht integriert werden, weshalb die vorgeschlagenen FGÜ Obermarkt/Klosterplatz und Obermarkt/Steinstraße nicht realisiert werden können.

Die Stadt Görlitz ist an diese Vorschriften gebunden und muss sie im Interesse der Sicherheit der Fußgänger beachten. Jeder einzelne Vorschlag zur Einrichtung eines FGÜ wird deshalb eingehend auf die Einhaltung der Richtlinien geprüft. Die richtige Anlage und Ausstattung der FGÜ ist dabei eine wichtige Voraussetzung für den gewünschten Erfolg, nämlich mehr Sicherheit. Werden FGÜ an falscher Stelle, unter falschen Voraussetzungen oder gar mangelhaft angelegt, so kann das zu einem höheren Unfallrisiko als der Verzicht auf einen FGÜ führen. Bei den meisten der Vorschläge aus der Bevölkerung scheitert das Vorhaben daran, dass die dafür notwendigen Bedingungen nicht erfüllt sind. Dort kommen dann, wenn es die Fahrbahnbreite zulässt, meist Fußgängerinseln zum Einsatz. Eine große Anzahl von Inseln erleichtert es den Fußgängern bereits, stark befahrene Straßen sicher zu queren. Derartige Inseln finden sich unter anderen auf dem Obermarkt an der Steinstraße, vor dem Platz des 17. Juni sowie auf dem Klosterplatz. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger, besonders für ältere Menschen und Kinder, konnte damit wesentlich erhöht werden, da die Fußgänger kürzere Wege zurücklegen müssen und auch von Kraftfahrern besser gesehen werden.

Auch die Tempo-30-Zonen, wie auf dem Obermarkt, tragen ein großes Stück zur Erhöhung der Fußgängersicherheit bei, da die geringere Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht nur die Reaktionszeiten und Bremswege verkürzt, sondern die Fahrzeuge für den Fußgänger auch berechenbarer macht. Auf der Luisenstraße ist an der Einmündung zum Demianiplatz ebenfalls eine Fußgängerinsel vorhanden, die es ermöglicht, die Straße sicher zu überqueren. Durch den Einmündungsbereich und die Abbiegevorgänge sind die Geschwindigkeiten dort viel geringer, als auf gerader Strecke. Darüber hinaus gelten für den Kraftfahrer besondere Abbiegeregeln, die dem Fußgänger teilweise Vorrang gewähren (§ 9 Absatz 3 StVO). Die Einrichtung eins FGÜ ist deshalb nicht erforderlich.

Sollte ein FGÜ über den Demianiplatz gewünscht sein, muss dieser entsprechend untersucht werden. Gleiches gilt für einen FGÜ im Bereich des Otto-Buchwitz-Platzes. Dort ist allerdings zu befürchten, dass die notwendigen Sichtbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vorhanden sind. Ein Schwerpunkt bei der Einrichtung von FGÜ liegt derzeit bei Fußgängerquerungen über Vorfahrtsstraßen mit Tempo 50, wo es unbedingt erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Im nächsten Jahr wird deshalb u.a. ein neuer FGÜ im Bereich J.-Curie-Straße/J.-Wüsten-Straße eingerichtet. Weitere Schwerpunkte sind das Nachrüsten von vorhandenen FGÜ mit Überkopfbeleuchtungen, um deren Erkennbarkeit zu verbessern sowie die Nachrüstung von FGÜ an den innerstädtischen Kreisverkehren, z.B. am Kreisverkehr Brautwiesenplatz. Bei der Gesamtthematik ist auch zu beachten, dass die Einrichtung und Ausrüstung eines FGÜ erhebliche finanzielle Mittel aus dem Straßenunterhalt erfordert. Die Umsetzung von Planungen bedarf daher einer Priorisierung und eines gewissen Zeitraumes.

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