Beitragsordnung

1.     Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 5 Euro pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Der Jahresbeitrag beträgt somit 60 Euro. Eine Beitragsermäßigung bzw. Befreiung kann im Einzelfall durch den Vorstand beschlossen werden.

 

2.     Der Jahresbeitrag wird erstmals für das Jahr 2019 erhoben.

 

3.     Der Jahresbeitrag wird vom Vereinsmitglied bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres auf ein vom Verein zu benennendes Konto überwiesen. Das Mitglied kann dem Verein alternativ ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 

4.     Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen. Änderungen bezüglich der Höhe des Mitgliedsbeitrags müssen generell von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

Diese Beitragsordnung ist in Kraft getreten am 18.10.2018.